FAQ: Reden wir KlarText!

Welche Coronaregelungen gelten in der Praxis?

Das Praxisteam hält sich selbstverständlich an die derzeit geltenden Hygienevorschriften und wird zusätzlich mehrmals wöchentlich zu Ihrer und unserer Sicherheit auf COVID-19 getestet. Bitte beachten auch Sie bei einem Besuch unsere Hygienevorschriften!

Wie erhalte ich eine logopädische Verordnung?

Die logopädische Behandlung ist ein Heilmittel der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Eine Heilmittelverordnung kann Ihnen bei Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik von Fachärzten oder Allgemeinmedizinern verordnet werden. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Heilmittelverordnung in der Regel von den behandelnden Kinderärzten oder HNO-Ärzten.

Entstehen Kosten für die logopädische Behandlung?

Die gesetzlichen Kassen fordern von erwachsenen Patienten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorhanden ist, einen Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10% des Rezeptwertes, sowie eine Rezeptgebühr von 10€ pro Heilmittelverordnung. Die Höhe der Summe entspricht den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten einer logopädischen Therapie von den Krankenkassen übernommen.

Privat versicherten Patienten raten wir, die Übernahme der Behandlungskosten vor Beginn der Therapie mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

Prinzipiell besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer logopädischen Behandlung für Selbstzahler.

Wie oft findet eine logopädische Behandlung statt und wie lange dauert diese?

Die Behandlung findet, je nach Grund des Kommens, ein bis drei Mal pro Woche statt. In Ausnahmefällen auch öfter.

Die Dauer der einzelnen Behandlung wird vom Arzt auf der Verordnung festgelegt und beträgt in aller Regel 30, 45 oder 60 Minuten pro Sitzung. Wie viele Verordnungen benötigt werden, hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Störungsbild) ab und ist daher nicht voraussehbar.

Führen Sie auch Hausbesuche und Heimbesuche durch?

Ja. Wenn ein Besuch in unserer Praxis aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, können Sie sich von ihrem Arzt einen Hausbesuch verordnen lassen. Dann besuchen wir Sie zu Hause, bzw. im Pflegeheim.

Wo kann ich parken?

Direkt an unserer Praxis stehen 2 Parkplätze für Patienten zur Verfügung.